Allgemeine Mietbedingungen – AGB – für die Ferienwohnungen Landhaus Wiesenhof

 

 

 

Vermieter

Fam. Heckl

Schlattan 3

82467 Garmisch-Partenkirchen


 

Mietbedingungen:

1. Vertragsschluss
Der Mietvertrag über die beschriebene Ferienwohnung im Landhaus Wiesenhof ist verbindlich geschlossen, wenn die Unterkunft bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder E-Mail erfolgen. Im Interesse der Vertragsparteien wird die Buchung mit einer Buchungsbestätigung per Mail fixirt . Die Buchung muß vom Mieter per Mail bestätigt werden. Erfolgt die Rücksendung nicht zum genannten Zeitpunkt, ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Bei Direktbuchung auf unserer Internetseite oder über die Seiten von Dienstleistern (Drittanbieter), wo der Vertrag sofort wirksam zustande kommt, übernimmt die damit einhergehende Buchungsbestätigung diese Funktion. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit deren im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl und Personen belegt werden.

2. Mietpreis und Nebenkosten
In dem vereinbarten Mietpreis sind alle im Rahmen des täglich üblichen Verbrauches berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Es wird eine Endreinigung berechnet.WLAN Nutzung pro Aufenthalt 10 € .


 

3. Mietdauer
Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Die Wohnungsübergabe erfolgt zwischen 16.00 Uhr – 20.00 Uhr . Übernimmt der Mieter diese zu einem späteren Zeitpunkt aus Gründen die der Vermieter nicht zu vertreten hat, so können Zusatzaufwendungen anfallen.

Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter/ der Hausbetreuung bis spätestens 10.00 Uhr geräumt, in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.
Für Nichterfüllung werden nachfolgende Kosten hierfür fällig:
- Spülen des Geschirrs/ Geschirrspüler entleeren: 5,00 Euro, – Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer: 5,00 Euro.
Bei Hinterlassung von Verunreinigungen werden Kosten fällig.



 

4. Rücktritt durch den Mieter

Stornierungen haben schriftlich zu erfolgen.

Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen für den gebuchten und zugesagten Zeitraum

folgenden Preis an den Vermieter zu entrichten:

! - bei Stornierung bis 2 Monate vor Mietbeginn 50,00 Euro

! - bei Stornierung bis 14 Tage vor Mietbeginn 50% des vereinbarten Mietpreises

! - bei späterer Stornierung 90% des vereinbarten Mietpreises

! - bei früherer Abreise nach Mietbeginn wird die gesamtgebuchte Zeit berechnet.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.

5. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.

6. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.

7. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von ihm benannten Kontaktstelle (Hausbetreuung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten, Hygiene- und/oder Kosmetikartikel jedweder Art die nicht dafür vorgesehen sind, darunter auch Windeln, und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausbetreuung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.

8. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). Gleichfalls haftet er nicht für die Garderobe, sowie die in den Gebäuden und auf dem Anwesen deponierten Sachwerte des Mieters.


 

9. Sonstiges
In den Ferienwohnungen ist das Rauchen nicht gestattet. Auf dem Grundstück ist das Rauchen erlaubt. Die Benutzung des Internetzugang (W-LAN) ist Kostenpflichtig pro Aufenthalt 10 € .

Bei Verlust des Wohnungsschlüssels haftet der Mieter mit 150 Euro, da der Zylinder komplett ausgetauscht werden muss. Der Mieter kann für verminderte Leistungen und/oder Ausfälle insoweit keinen Mangel geltend mache Zur eventuellen Fehlerbehebung wird der Vermieter nach Kenntnisnahme in angemessener Zeit versuchen die Leistungen wieder bereitzustellen, es sei denn, dass die zur Verfügungsstellung nicht im Ermessen der Vermieterseite liegt. Die Mitbenutzung des WLAN erfolgt ausschließlich zu den unten genannten Nutzungsbedingungen. Der Vermieter und/ oder deren Beauftragte haben steht’s das Recht zu allen Mieträumen sich nach Notwendigkeit und Erachten Zugang zu verschaffen. Der Gast hat hier kein Einrederecht. Wir werden natürlich bei all unserem Tun dabei die Privatsphäre des Gastes respektieren.

All unsere Leistungen und Preisangaben stellen generell freibleibende Angebote dar. 11.Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie allen rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.


 

10.Hausordnung

Schließen Sie alle Fenster und Balkontüren bei Verlassen der Wohnung, oder bringen Sie sie in Kippstellung.Besonders im

Winter bitten wir Sie, für ausreichende Lüftung zu sorgen. Ski, Fahrräder und ähnliche Sportgeräte sollten in unserem separaten

Carport gelagert werden. Bitte sind Sie so freundlich, darauf zu achten, beim Verlassen der Wohnung das Licht zu löschen

und eventuell die Heizung runter zu drehen. Achten Sie besonders darauf, dass die Herdplatten abgestellt sind. Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert.
Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden.
Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nurauf Zimmerlautstärke einzustellen.

11. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es findet deutsches Recht Anwendung.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

12. Salvatorische Klausel

Sollten Einzelheiten und/ oder Teile unserer Mietbedingungen unwirksam sein, so berührt das jedoch nicht die Wirksamkeit des Gesamten. Anstelle des Unwirksamen soll dann das am Nächstgewollte treten.

13. Gerichtsstand:

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Haus und freuen uns auf Ihren Besuch,

Ihre Gastgeber Sylvia und Hans Heckl


 

Nutzungsbedingungen über die Nutzung eines Internetzuganges über WLAN im Landhaus Wiesenhof


 

Die Vermieterin und der Mieter treffen, ergänzend zum Mietvertrag über eine Ferienwohnung im Landhaus Wiesenhof, folgende Nutzungsvereinbarung:

1. Gestattung der Mitbenutzung eines WLANs

Der Inhaber betreibt in seinem Beherbergungsbetrieb (BHB) einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes kostenpflichtig im BHB eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung ist eine Serviceleistung des BHB und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Inhaber übernimmt keine Gewähr für die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gasts ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Inhaber behält sich insbesondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).


 

2. Zugangsdaten

Die Nutzung erfolgt durch Eingabe von Benutzername und Passwort. Die Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gasts bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.


 

3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr, erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Inhaber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gasts. Für Schäden am PC des Gastes, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der BHB keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom BHB vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht der Gast kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

- das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

- keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;

- die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

- keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

- das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Gast übernimmt alleinig die volle Verantwort zur Einhaltung dieser Nutzungsvereinbarung für die mit ihm mitreisenden Gäste (siehe auch Mietvertrag). Er stellt den Inhaber des BHB von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegenden Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen.

Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber des BHB auf diesen Umstand hin.

Mit der Buchungsbestätigung über eine Ferienwohnung erkennt der Gast diese Nutzungsbedingungen an, ohne daß es einer weiteren gesonderten Vereinbarung darüber bedarf.

11.) Gerichtsstand:

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt in unserem Haus und freuen uns auf Ihren Besuch,

Ihre Gastgeber Sylvia und Hans Heckl